Auszüge und Zusammenfassung des Tierschutzgesetz vom 12.05. 2018 

Diese neuen Richtlinien waren mehr als Überfällig und wurden im Mai 2018 vom Bundesrecht konsolidiert. Nun gilt es nur mehr, diese Gesetze auch einzuhalten, zu kontrollieren, und Verstöße zu melden und zu bestrafen. 

Der wichtigste Punkt ist das Verbot der Tierquälerei. Laut Gesetz ist es verboten, einem Tier vorsätzlich Schmerzen, Leid, Schaden oder Angst zuzufügen. Explizit ist auch die Materie der Qualzucht erwähnt. Hier wird speziell darauf eingegangen, keine Tiere zu züchten, die dadurch gesundheitliche Schäden erleiden müssen. Dies betrifft unter anderem Chihuahuas, die extrem klein gezüchtet werden und alle Bulldoggen Rassen mit besonders kurzen Schnauzen – die ja leider sehr im Trend liegen. 

Auch die Verwendung von Stachelhalsbändern, Tierkämpfe und ordnungsgemäße Unterbringung und Haltung sind in diesem Gesetz verankert. Auch das leidige Thema, den Hund bei extremer Hitze oder Kälte im Auto einzusperren, ist laut Gesetz verboten. Hier wird konsequent mit ersten Strafen zu rechnen sein. Auch das Aussetzen von Tieren ist explizit verboten und auch das Kupieren und Durchtrennen der Stimmbänder wird gesetzlich geregelt. Hier ist auch der Handel mit kupierten Tieren aus dem Ausland betroffen, wenn die Tiere nach 2008 geboren wurden. 

Es gilt zu hoffen, dass die neuen Paragraphen beherzt und kontrolliert werden. Tierquälern sollte in der heutigen Zeit keine Chance mehr gegeben werden.

 

 

 

 

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